Besonders kritisiert die DENEFF die sogenannte Innovations-Klausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primär-Energiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgröße geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugs-Aufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.
Am Ende droht sogar ein Vertrags-Verletzungs-Verfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubau-Standard nach Brüssel melden. Da es alles andere als absehbar sei, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen, so der Verband weiter.
Zur kompletten Stellungnahme